Wir haben einen neuen Vorstand gewählt!
1.Vorsitzender
Andreas Walther
Tel.06408 64344
Mail: Anwalther.giessen@gmail.com
2.Vorsitzender
Gerhard Albach
Tel. 01719364787
Mail: gerhard_albach@yahoo.de
V E RE I N S S A T Z U N G
des Vereins „Dorfgemeinschaft Lindenstruth e. V.“
§ 1
1. Der Verein trägt den Namen „Dorfgemeinschaft Lindenstruth e. V.“
2. Der Sitz des Vereins ist Reiskirchen-Lindenstruth
3. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2
Zweck des Vereins ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, des Liedgutes, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Handarbeits- und Bastelkreisen, Lesestunden, Spieletreff für Kinder und Senioren, Kochkursen, Kunstausstellungen, einem Singtreff, der Organisation von Vorträgen sowie der Unterhaltung einer Bücherei.
Angefallene Aufwendungen können nach Einzelnachweis oder nach einem pauschalen Aufwandsersatz vergütet werden. Die Höhe richtet sich nach den für den Verein geleisteten Tätigkeiten und wird im Einzelfall von dem Vereinsvorstand festgelegt.
§ 3
Jede natürliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Minderjährige haben der Bewerbung um die Vereinsmitgliedschaft das schriftliche Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertreter zur Mitgliedschaft nachzuweisen. Juristische Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten.
Nur volljährige und juristische Personen üben das Stimmrecht eigentlich aus.
§ 4
1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem im Aufnahmeantrag genannten Datum, soweit die Mitgliedschaft nicht schriftlich vom Vorstand abgelehnt wird. Gegen die Ablehnung der Mitgliedschaft steht dem Bewerber/der Bewerberin der Widerspruch an den Vorstand binnen Monatsfrist ab Kenntnis der Ablehnung zu. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann.
2. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen durch die Mitgliederversammlung ernannt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben.
§ 5
1. Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich an den Vorstand gekündigt werden.
2. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstößt oder die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit und dass Stimmrecht im Rahmen des § 45 StGB verliert.
3. Über den Ausschluss der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Gegen diese Entscheidung ist Widerspruch an den Vorstand zulässig. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
4. In allen Fällen ist der/die Auszuschließende vorher anzuhören. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
5. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle vermögensrechtlichen Ansprüche des Mitgliedes gegen den Verein. Die Beitragspflicht der Mitglieder besteht bei Kündigung bis zum Ende der Mitgliedschaft, bei Ausschluss bis zum Eintritt des Ruhens der Mitgliedschaft uneingeschränkt weiter.
6. Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung aberkannt werden.
§ 6
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden aufgebracht
a. durch Mitgliederbeiträge, deren Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalität von der Mitgliederversammlung festzusetzen sind
b. durch freiwillige Zuwendungen
§ 7
Die Organe des Vereins sind
a. Mitgliederversammlung
b. Vereinsvorstand
§ 8
1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.
2. Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungs-fall von seinem / ihrer Vertreter / Vertreterin geleitet und ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer 2-Wochenfrist einzuberufen. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Reiskirchen und durch Aushang der Einladung im Aushangkasten des Vereins. Auswärtige Vereinsmitglieder sind unter ihrer zuletzt bekannten Anschrift schriftlich einzuladen.
3. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens einen Tag vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Auflösung des Vereins und Satzungsänderungen sind auf diesem Weg nicht zulässig.
4. Auf Antrag von einem Drittel der Vereinsmitglieder ist binnen Monatsfrist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte begründet sein.
§ 9
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere
§ 10
1. Jede satzungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig,
2. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschließen, geheim abzustimmen.
3. 1. und 2. Vorsitzender, Rechnungsführer, Schriftführer sowie die Stellvertreter von Kassierer und Schriftführer und die Beisitzer werden offen gewählt. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, die Wahl geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
4. Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Anträge zur Niederschrift zu geben.
§ 11
§ 12
1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die im § 11 Abs. 1 unter a), b) und d) genannten Vorstandsämter. Jeweils 2 – darunter der/die 1. oder 2. Vorsitzende- vertreten gemeinsam.
§ 13
1. Der/Die Rechnungsführer/in ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich
2. Er/Sie darf Auszahlungen nur leisten, wenn der / die Vorsitzende oder im Verhinderungsfall sein Stellvertreter/in schriftlich eine Auszahlungsanordnung erteilt hat
3. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen
4. Am Ende des Geschäftsjahres legt er/sie gegenüber den Kassenprüfern Rechnung
5. Die Kassenprüfer prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Jahreshauptversammlung Bericht.
§ 14
Über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung sind Niederschriften anzufertigen, die den Ablauf der Versammlung / Sitzung wiedergeben und die gefassten Beschlüsse wörtlich enthalten müssen. Die Niederschriften sind von dem jeweiligen Versammlungsleiter/in bzw. Sitzungsleiter/in sowie von dem darin amtierenden Schriftführer/in oder Stellvertreter/in zu unterzeichnen.
§ 15
1. Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens zwei Drittel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen.
2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, in der der Beschluss zur Auflösung ohne Rücksicht auf die Zahl der Mitglieder mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Ladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Lindenstruth.
Datum der Jahreshauptversammlung der Satzungsänderung: 14. Dezember 2012
Reiskirchen, 14.12.2012
Die Ansprechpartner des Dorfgemeinschaft Lindenstruth
Telefonliste Verein Dorfgemeinschaft Lindenstruth e.V.
Funktion |
Name |
Anschrift |
1. Vorsitzender |
Andreas Walther
|
Untergasse 24 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
2. Vorsitzender |
Gerhard Albach
|
Alsfelder Str. 33 A 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
Rechner |
Sven Walther
|
Tulpenstr.7 35418 Buseck |
Stellvertr. Rechnerin |
Ute Walther |
Untergasse 24 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
Schriftführerin
|
Sabrina Eichenauer
|
Silcherstr. 1 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
Stellvertr. Schriftführerin |
Petra Kriesten |
Silcherstr. 11 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
1. Beisitzer |
Holger Eichenauer
|
Silcherstr.1 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
2 . Beisitzer |
Dorothea Knechtges
|
Martinsstr. 9 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
3 . Beisitzer |
Carmen Diefenbach
|
35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
4 . Beisitzer |
Sonja Grün
|
35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
5 . Beisitzer Homepage Admin |
Thomas Walter
|
Wieseckau 7 35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |
6 . Beisitzer |
Lilia Keilmann
|
35447 Reiskirchen OT Lindenstruth |